Neuigkeiten zum Wachstumschancengesetz:
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich
Unternehmen in Deutschland stehen vor einer wesentlichen Neuerung: Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wird es ab dem nächsten Jahr grundlegende Änderungen bei der Rechnungsstellung geben. Ab 1. Januar 2025 wird für B2B-Transaktionen, bei denen sowohl der Leistungsempfänger als auch der Leistende in Deutschland ansässig sind, die elektronische Rechnungsstellung Pflicht. In diesem Artikel bieten wir nicht nur einen Überblick über die neuen Regelungen, sondern beleuchten auch, wie die IGS ERP-Software helfen kann, sich optimal darauf einzustellen.
Definition einer elektronischen Rechnung
Laut Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG n.F.) muss eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format erstellt werden, das eine problemlose Übermittlung und Verarbeitung ermöglicht. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bestätigt, dass die X-Rechnung sowie das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 diese Anforderungen erfüllen. Unternehmen können auch ähnliche Formate nutzen, solange sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Zukunft von Papier- und PDF-Rechnungen
Nach dem neuen Gesetz gelten Rechnungen in Papierform oder im PDF-Format als sogenannte “sonstige Rechnungen”. Damit werden auch PDF-Rechnungen, die per E-Mail versendet werden, ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnungen anerkannt.
Absprachen zwischen Rechnungsaussteller und -empfänger
Die Nutzung eines strukturierten elektronischen Formats, das die Extraktion aller umsatzsteuerlich relevanten Angaben ermöglicht, bleibt durch Absprache zwischen den Geschäftspartnern weiterhin erlaubt. EDI-Verfahren stellen eine solche Option dar.
Übergangsfristen und -regelungen bis 2027:
- Bis Ende 2026 ist die Übermittlung von Papierrechnungen und mit Zustimmung des Empfängers anderer elektronischer Formate weiterhin erlaubt.
- Bis Ende 2027 gilt dies nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro. Für Unternehmen mit einem höheren Umsatz sind Rechnungen zulässig, die mittels EDI-Verfahren übermittelt werden.
Anforderungen ab 2028
Ab 2028 ist dann für alle Unternehmen die Beachtung der neuen gesetzlichen Bestimmungen für elektronische Rechnungen und ihre Übermittlung obligatorisch.
Wichtig für Rechnungsempfänger:
Stellen Rechnungsaussteller bereits ab 1. Januar 2025 Rechnungen gemäß den neu definierten Kriterien aus, müssen Rechnungsempfänger in der Lage sein, diese auch ohne vorherige Zustimmung zu empfangen und zu verarbeiten.
Bereiten Sie sich vor: Planen Sie mit der IGS ERP-Software
Stellen Sie Ihr Unternehmen jetzt auf die kommenden Veränderungen ein: Unsere ERP-Software erleichtert die elektronische Rechnungsstellung signifikant. Über unser Drucksystem Intelligent Printing System (IPS) werden E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und X-Rechnung erstellt und flexibel per E-Mail oder unsere Webservices übermittelt. Beim Rechnungsempfang sorgen unser Dokumenten-Konverter sowie unsere OCR-Rechnungsverarbeitung für einen effizienten und nahtlosen Übergang, indem E-Rechnungen und sonstige Rechnungen automatisiert verarbeitet, im DMS abgelegt und indexiert im Workflow für die digitale Prozessabwicklung zur Verfügung gestellt werden.
Unsere Lösung bringt Ihre Prozesse nicht nur in Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften, sondern sie optimiert und sichert Ihr Rechnungswesen langfristig ab. Profitieren Sie frühzeitig von den Vorteilen digitaler Rechnungsstellung und gestalten Sie den Umstellungsprozess mit der IGS ERP-Software innovativ.
Diese Funktionen sind nur ein Vorgeschmack auf das umfassende Spektrum, das unsere ERP-Lösung ganzheitlich bereithält. In kommenden Artikeln werden wir uns eingehender mit den spezifischen Funktionen und Möglichkeiten der IGS-Software auseinandersetzen, die Sie bei der Bewältigung der Herausforderungen der digitalen Rechnungsstellung unterstützen.
Unter anderem werden wir die neugestaltete Rechnungsprüfung in der IGS-Warenwirtschaft beleuchten, die wir in Antizipation auf die Anforderungen rund um die E-Rechnung vollständig neu konzipiert haben. Unser Ziel war dabei, eine Lösung zu schaffen, die nicht nur innovativ ist, sondern auch durch ihre Übersichtlichkeit und interaktive Nutzerführung besticht.
Zudem werden wir den hoch automatisierten Kreislauf rund um die E-Rechnung mit unserer Software skizzieren.
Ein Blick über die Grenzen – Orientierung und Chancen für Österreich:
Die Entwicklungen in Deutschland sollten für österreichische Unternehmen ein Ansporn sein, um die Digitalisierung eigener Geschäftsprozesse voranzutreiben. Gerade auch weil die deutsche E-Rechnungspflicht in Zusammenhang mit der ViDA-Initiative der EU steht. Ähnliche Regelungen werden also auch in Österreich auf absehbare Zeit kommen.
Die IGS ERP-Software steht bereit, Sie auf dem Weg zu einer effizienteren und digital optimierten Rechnungsstellung zu unterstützen. Nutzen Sie den digitalen Wandel, um in einem dynamischen europäischen Markumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben und Ihre Geschäftsprozesse zu stärken.
Seien Sie bereit für die digitale Zukunft – mit IGS ERP.